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Komma vor "und"

 
Vor 'und' (sowie ähnlichen beiordnenden Konjunktionen) muss ein Komma stehen, wenn:
  • ein Zusatz mit und, und zwar, und das vorliegt:
    • Sie kommt trotzdem, und zwar allein.
  • vor der Konjunktion ein Zusatz endet und das zweite Komma (paariges Komma bei Zusätzen!) deshalb gefordert wird:
    • Der Pressesprecher des Konzerns, Niklas Verhagen, und die Konzernleiterin gaben den Medien Auskunft.
  • die Konjunktion nach einem Nebensatz (der mit Komma abgeschlossen werden muss!) den übergeordneten Hauptsatz weiterführt:
    • Ich glaube nicht, dass du bis zum Vorstellungsbeginn hier sein kannst, und gehe deshalb schon in den Theatersaal. (Fett: Nebensatz.)

Vor 'und' (sowie ähnlichen beiordnenden Konjunktionen) darf ein Komma stehen, wenn die Konjunktion einen selbständigen Hauptsatz einleitet.

  • Du bleibst zu Hause(,) und ich gehe ins Kino.

Ein Spezialfall ist vorhanden, wenn eine beiordnende Konjunktion wie 'und', 'oder' Satzglieder oder Gliedteile mit Nebensätzen verbindet.

  • Zwischen den Bestandteilen einer solchen Reihung stehen keine Kommas.
  • Gegenüber dem übergeordneten Satz sind die Teile der Reihung nur dann mit einem Komma abzutrennen, wenn der Nebensatz anschliesst, nicht aber, wenn das Satzglied oder der Gliedteil anschliesst. Deshalb:
    • Fleisch und was wir sonst noch alles fürs Grillieren brauchen, kaufen wir am Nachmittag ein. Das Baden ist hier verboten, wenn Sturm aufkommt oder bei Nacht. Das Baden ist hier bei Nacht oder wenn Sturm aufkommt, verboten.
    • Aber: Das Baden ist hier verboten bei Nacht oder wenn Sturm aufkommt.
Die Erläuterungen orientieren sich an: Heuer, W. / Flückiger, M. / Gallmann, P. (2006): Richtiges Deutsch. 27. überarb. Aufl. Zürich: Verlag NZZ.