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Satzanfang/Texteinheiten

Grossschreibung am Satzanfang

Zur Grosschreibung am Satzanfang oder am Anfang von Texteinheiten zählt man Unterschiedliches. Es gibt eine generelle Regel:
  • Grossgeschrieben wird das erste Wort von Sätzen, Abschnitten (inkl. Anschriften, Datumszeilen, Grussformeln), Überschriften und Werktiteln, Fussnoten, Bildlegenden, Tabellenköpfen, freistehenden Zeilen.
Beachten muss man vor allem Folgendes:
  1. Ist ein Werktitel, eine Überschrift oder ein Zitat in einen anderen Satz eingebettet, dann bleibt die Grossschreibung erhalten; in der Regel werden Anführungs- und Schlusszeichen oder eine Schriftauszeichnung verwendet.
  2. Abkürzungen am Satzanfang werden grundsätzlich grossgeschrieben.
  3. Nach einem Doppelpunkt wird der Anfang einer direkten Rede grossgeschrieben, ebenso der Anfang eines vollständigen Satzes. Satzwertige Ausdrücke = nicht vollständige Sätze werden dagegen nach einem Doppelpunkt kleingeschrieben.
  4. Nach der freistehenden Briefanrede folgt ein grosser Anfangsbuchstabe, es sei denn, diese freistehende Anrede werde durch ein Komma abgeschlossen.

Hinweis zu Sätzen nach Doppelpunkt:

  • Wenn nach einem Doppelpunkt ein eigenständiger Satz folgt, schreibt man das erste Wort nach dem Doppelpunkt gross:
    • Es ist kaum zu glauben: Meine Lehrerin hat mich heute zum ersten Mal gelobt!
  • Wenn die Fügung nicht als satzwertiger Ausdruck aufgefasst werden kann, schreibt man klein. Das ist vor allem bei Aufzählungen der Fall:
    • Du bist schon überall gewesen: in Rom, Amsterdam, Paris, London, Wien, ...
  • Wenn die Sätze vor und nach dem Doppelpunkt eine enge inhaltliche Einheit bilden, ist nach dem Doppelpunkt auch Kleinschreibung möglich:
    • Greyerzer, Appenzeller, Edamer, Vacherin, Tilsiter, kurz: alle/Alle Käsesorten liebe ich.
  • Tipp: Auch bei enger inhaltlicher Einheit nach der Grundregel immer grossschreiben.
Die Erläuterungen orientieren sich an: Heuer, W. / Flückiger, M. / Gallmann, P. (2006): Richtiges Deutsch. 27. überarb. Aufl. Zürich: Verlag NZZ.