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Apostroph

 

Man kann sich drei Grundsätze merken:

  1. Der Apostroph steht immer anstelle des Genitiv-s bei Eigennamen, die auf einen s-Laut ausgehen.
    →  Agnes' neuen Freund kenne ich nicht.
  2. Der Apostroph wird toleriert
    - wenn sich die Kurzform des Pronomen "es" an ein vorangehendes Wort anlehnt (→ Geht's dir noch!)
    - in Ableitungen von Personennamen vor der Endung "-sch" (→ das Ohm'sche Gesetz)
    - in Firmennamen vor dem Genitiv-s (→  Leo's Buchladen)
  3. In allen anderen Fällen setzt man keinen Apostroph.

Die Erläuterungen/Beispiele orientieren sich an: Heuer, W. / Flückiger, M. / Gallmann, P. (2006): Richtiges Deutsch. 27. überarb. Aufl. Zürich: Verlag NZZ.