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Wortschatz, Stil: geschlechtergerechtes Formulieren, geschlechtsneutrale Wörter/Sprache

 

Sprache und Gesprächsverhalten sind in gesellschaftliche Prozesse eingebunden. Sprache widerspiegelt in dem Sinn auch Denkmuster und Normen, Einstellungen und Rollenbilder. Von einem sexistischen Sprachgebrauch kann man sprechen, wenn Frauen und ihre Leistungen sprachlich ignoriert und nicht explizit erwähnt werden, wenn also nur von Ärzten die Rede ist, obwohl auch Ärztinnen mitgemeint sind. Sexistischen Sprachbrauch kann man vermeiden, man kann bewusst geschlechtergerecht formuliert:

  • "Mit geschlechtergerechten Formulierungen werden Frauen nicht mehr nur implizit mitgemeint, sondern explizit genannt und angesprochen. Sie werden sprachlich sichtbar, sie treten in Erscheinung und rücken ins Bewusstsein. Damit leisten geschlechtergerechte Formulierungen einen – nicht unwichtigen – Beitrag zur tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann. Denn Sprache und gesellschaftliche Wirklichkeit sind nicht voneinander zu trennen." (Schweizerische Bundeskanzlei, 2009, S. 13)
  • "Geschlechtergerecht formuliert sind Texte,in denen weder Frauen noch Männer sprachlich diskriminiert werden, also Texte, in denen Frauen sprachlich in gleichem Mass sichtbar sind wie Männer.
    Dies bedeutet:
    • Wo bestimmte Frauen bezeichnet werden, kommt dies auch sprachlich, mit weiblichen Personenbezeichnungen, zum Ausdruck: wenn von konkreten Frauen die Rede ist, wenn Frauen direkt angesprochen werden (Anrede), wenn Funktionen bezeichnet werden, die Frauen innehaben, und wenn Frauen von sich selbst sprechen (Selbstbezeichnung).
    • In Äusserungen, die sich sowohl auf Frauen als auch auf Männer beziehen oder beziehen können, werden Frauen sprachlich gleich behandelt wie Männer: Zwischen den Personenbezeichnungen, mit denen Männer benannt werden, und denjenigen, die sich auf Frauen beziehen, besteht also eine Symmetrie." (Schweizerische Bundeskanzlei, 2009, S. 15)

Nicht geschlechtergerecht ist ein Text formuliert,

  • wenn das sogenannte "generische Maskulinum" verwendet wird;
    (generisches Maskulinum = verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung; d. h. in der maskulinen Form ist die feminine mit enthalten, im Plural "Ärzte" sind auch die "Ärztinnen" mit gemeint)
  • wenn zu Beginn eine "Generalklausel" vorhanden ist, und zwar im Stil von "dass im Folgenden zwar nur die männliche Form benutzt wird, aber beide Geschlechter gemeint sind";
  • wenn Begriffsbestimmungen mit sogenannten "Legaldefinitionen" vorhanden sind, mit denen als alleinige Form die männliche Form eingeführt wird, die dann im Rest des Textes verwendet wird (Z. B.: In diesem Gesetz gilt als Konsument: jede Person, die …).

Um die sprachliche Gleichbehandlung zu verwirklichen, gibt es vor allem folgende Möglichkeiten (vgl. Kantons Zürich. Richtlinien zur sprachlichen Gleichbehandlung von Mann und Frau (vom 24. April 1996):

  • Paarformen: Explizite Nennung der femininen und der maskulinen Form von Personenbezeichnungen (z. B. die Leiterin oder der Leiter; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
  • geschlechtsneutrale Ausdrücke: Verwendung von substantivierten Adjektiven und Partizipien im Plural (z. B. die Jugendlichen, die Studierenden, die Angestellten)
  • geschlechtsabstrakte Ausdrücke: Verwendung von Ausdrücken ohne geschlechtsspezifische Wortbedeutung, von Institutions- oder Kollektivbezeichnungen (z.B. Person, Lehrkraft, Fachleute, Gremium, Personal)
  • Umformulierungen: Neuformulierung von Sätzen oder Satzteilen unter Vermeidung von Personenbezeichnun­gen (Fischen ist patentpflichtig oder Wer fischen will, braucht ein Patent statt Fischer haben ein Patent zu er­werben)
  • Die einzelnen sprachlichen Möglichkeiten können untereinander kombiniert werden (kreative Lösung).
  • Kurzformen können in Texten mit verknappten Formulierungen (z. B. Formulare, Ausweise, Stellenanzeigen) und in informellen Texten (z. B. kurze Mitteilungen, Aktennotizen) verwendet werden. Mögliche Kurzformen: Mitarbeiter/in; Mitarbeiter/-in; MitarbeiterIn.

Ausführliche Erläuterungen zum geschlechtergerechten Formulieren finden sich in einem Leitfaden der Bundeskanzlei.

Die theoretischen Erläuterungen orientieren sich an:
Schweizerische Bundeskanzlei; Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (2009). Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren im Deutschen (2., vollst. überarb. Auflage. Bern: Bundeskanzlei). Und: Häberlin, S.; Schmid, R.; Wyss E. L. (1991). Übung macht die Meisterin. Richtlinien für einen nichtsexistischen Sprachgebrauch. Zürich: Netzwerk schreibender Frauen.